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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Anrechnung Opferrente gem. BVG (OEG)
Hallo Gemeinde.
Ich beziehe aufgrund eines schädigenden Ereignisses eine mtl. Grundrente i.H.v. 104 Euro nach dem Opferentschädigungsgesetz (BVG). Meine "Hartz IV - Behörde" hat dies als Einkommen gem. §11 Abs. 1 SGB II von meinem Anspruch abgezogen und im Bescheid als "sonstige Rente" deklariert. In besagten Paragraph steht aber, dass Grundrenten nach dem BVG nicht als solches gezählt werden bzw. nicht angerechnet werden. Weiß jemand, ob ich mit dieser Auffassung richtig liege und in Widerspruch gehen kann? Danke im voraus. |
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#2 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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... auf jeden Falle Widerspruch einlegen da nach meiner Meinung die Grundrente nach dem BVG (OEG) zu den priviligierten Einkommen zählt und nicht angerechnet werden dürften !!
Zitat:
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Dankeschön.
Wo finde ich diese Quelle? |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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... z.B. in den DVOs (Durchführungshinweisen) hier der § 11 SGB II zu finden auf der Webseite der AA
http://www.arbeitsagentur.de/nn_1664...ld-II-Nav.html http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf Randziffer 11.93 + 11.94 Seite 38 |
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