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Seltener Besucher
Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 5
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äußerung als Betroffener - Punkte?
hi, ich hatte am Montag einen Unfall, bin bei rechts vor links wegen Eis ins rutschen gekommen, und ein Vw Bus ist mir in die Seite gerutscht.
Hab mich schon geistig auf ein Aufbauseminar vorbereitet da ich noch einen Monat und ein paar Tage in der Probezeit bin. Personenschäden gab es keine, beim Vw Bus ist die Stossstange kaputt und bei mir ist die Tür bis Reifen eingedrückt, bzw eingeschrissen. Ich habe dann heute ein Schreiben bekommen "Schriftliche Äußerung als Betroffener" "Ihnen wird vorgeworfen... Straßenverkehrsordnung (Par. 49 StVO) / Versuch (nein) was auch immer das heisst." "Solche Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet." Muss ich weiterhin mit einem Aufbauseminar rechnen oder ist es nur noch ein Bussgeld dass ich zahlen muss? Auf einer zweiten Seite habe ich die möglichkeit mich dazu zu äussern, sollte ich das tun? mfg Simon |
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Gehört hier zum Inventar...
Registriert seit: 23.04.2007
Beiträge: 10.272
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Zitat:
Der 49 steht hier zum Nachlesen.
__________________
Meine Meinung gehört mir - wer sie mir abkauft, ist selber schuld
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Gehört hier zum Inventar...
Registriert seit: 30.06.2008
Beiträge: 3.400
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Zitat:
Irgendwelche Äußerungen sind meist nicht sinnvoll. Das Einzige, was Dich evtl. rettet, ist wenn Du glaubhaft darlegst, dass Du unaufmerksam warst. Der Verstoß kostet nur 35.- €, alles Andere bringt Dir Punkte. Von daher würde ich mir an Deiner Stelle die Mühe machen und das so schildern. Grüße Kai |
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Moderator
Registriert seit: 07.05.2002
Beiträge: 5.896
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Die Anordnung eines Aufbauseminars ist abhängig vom Grundtatbestand. Sollte hier der Vorwurf der Vorfahrtsverletzung (§ 8StVO) im Raume stehen, wäre dies ein so genannter A-Verstoß (= schwerwiegende Zuwiderhandlung) mit entsprechenden Folgen (vgl. § 2a II StVG).
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#5 |
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Foren-Dauerbesucher
Registriert seit: 31.01.2009
Ort: ...ein königliches Dorf bei München
Beiträge: 200
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Das liegt an der Faulheit vieler Kollegen. Denn - zumindest in Bayern - wird im System als Verstoß lediglich "Straßenverkehrsordnung" erfasst, als Paragraph wird automatisch der 49 ausgegeben. Wenn man sich die Mühe machen würde und den Verstoß konkretisieren und beim Namen nennen (bei uns gibt es auf dem Anschreiben ein Freitextfeld, das man befüllen kann), wäre das für den Betroffenen wesentlich einfacher.
Sowas erfüllt das typische Beamten-Klischee: nur nicht zu viel machen... Vielleicht solltest Du mal nachfragen, was Dir genau vorgeworfen wird. |
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#6 |
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Seltener Besucher
Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 5
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Was genau sollte ich dann auf mein schönes Zettelchen schreiben?
Darf da meine Angaben zur Sache machen, würde aber morgen erstmal anrufen was genau als Fehler genommen wurde (ja, war auch die Bayrische Polizei) |
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#7 |
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Foren-Dauerbesucher
Registriert seit: 31.01.2009
Ort: ...ein königliches Dorf bei München
Beiträge: 200
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Ich würde erstmal nachfragen, was mir genau vorgeworfen wird und welches Bußgeld dafür droht.
Und durchblicken lassen, dass ich mich noch schriftlich äußern werde. |
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#8 |
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Gehört hier zum Inventar...
Registriert seit: 30.06.2008
Beiträge: 3.400
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generell wird in solchen Fällen meistens eine der Witterung unangepasste Geschwindigkeit unterstellt. Das gibt dann die Punkte.
Gelingt es einem, die Polizei davon zu überzeugen, dass nur eine Unachtsamkeit zum Unfall geführt hat, bleibt es bei 35.- € und ohne Probezeitfolgen. Grüße Kai |
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#9 |
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Foren-Dauerbesucher
Registriert seit: 31.01.2009
Ort: ...ein königliches Dorf bei München
Beiträge: 200
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#10 |
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Seltener Besucher
Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 5
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ok, mein Sachbearbeiter bei der Polizei ist immer noch im Urlaub und kommt in meiner Frist auch nicht wieder, also würd ich auf Unachtsamkeit gehen.
Weiss jemdand wie man das am besten schreiben kann? Also: Ich bin mit meinem Wagen das dritte mal an diesem Tag diese Strasse entlang gefahren und war bei etwa 30kmh. Der Unfallgegner kam scheinbar erst aus dem Hof eines Autoservice, wenige Meter vor der Kreuzung. Als ich sah dass er von rechts kam, fing ich an zu bremsen. Obwohnl ich mehrfach versuchte so zu Bremsen dass die Räder wegen fehlendem ABS nicht blockierten, rutschte ich noch etwas über die Kreuzung und wurde von dem VW Bus in der Seite getroffen. Dabei erlitt niemand Verletzungen, an dem Vw Bus entstand ein Riss in der Stossstange und an meinem Wagen wurde die rechte Seite eingedrückt und das Hinterrad kaputt gemacht. Laut Werkstatt gab es wirtschaftlichen Totalschaden im Wert von 1200€. Bei dem Unfall war ich angegurtet. Damit wären alle Punkte, die in den Bemerkungen für die Darstellung erbeten werden verarbeitet. |
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#11 |
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Gehört hier zum Inventar...
Registriert seit: 30.06.2008
Beiträge: 3.400
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#12 | |
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Seltener Besucher
Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 5
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Zitat:
Bin mit 30 da lang gefahrn da es eine breite freie Strasse im Industriegebiet war und ich die 2 mal an dem Tag noch absolut keine Probleme da hatte... |
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#13 |
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Gehört hier zum Inventar...
Registriert seit: 30.06.2008
Beiträge: 3.400
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#14 |
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Seltener Besucher
Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 5
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#15 | |
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Gehört hier zum Inventar...
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Beiträge: 3.400
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Zitat:
Grüße Kai |
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